Mehrmals infolge war die KMV nicht beschlussfähig, obwohl verhältnismäßig viele Mitglieder anwesend waren. Aufgrund des anhaltenden Wachstums ist ein prozentuales Quorum nicht länger haltbar. Sonstige Mindestregelungen ergeben sich durch gesetzliche Vorgaben, z.B. bei Aufstellungsversammlungen. Selbst in größeren Kreisverbänden Brandenburgs wie den kreisfreien Städten Frankfurt (Oder) oder Postdam ist die ordnungsgemäße Einladung das einzige Kriterium für die Beschlussfähigkeit. Daher ist der Vorschlag des Kreisvorstands, dies auch für den KV Oder-Spree zu übernehmen.
Antrag: | Satzung Oder-Spree (Beschlossen am 09.02.2010) |
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Antragsteller*in: | Erdmute Scheufele (KV Oder-Spree) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 26.11.2024, 22:16 |